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Weiter kämpfen
»Jüdische Stimme« verklagt Verfassungsschutz wegen Einstufung als »extremistisch«
Der Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« kämpft weiter gegen staatliche Repression. Laut Mitteilung vom Freitag hat er Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, mit der die Einstufung des Vereins als »gesichert extremistisch« unterbunden werden soll. Zudem wurde eine weitere Klage gegen das Bundesinnenministerium eingereicht, weil dieses für die Veröffentlichung dieser Einstufung im Bericht des Inlandsgeheimdienstes verantwortlich ist.
Zu den Klagen hatte sich der Verein entschlossen, nachdem das Kölner Verwaltungsgericht Mitte Mai einen Eilantrag gegen seine Einstufung zurückgewiesen hatte. Von einem Hauptsacheverfahren verspricht sich der Vereinsvorsitzende Wieland Hoban bessere Erfolgsaussichten als im Eilverfahren. Im Hauptsacheverfahren gebe es eine mündliche Verhandlung, teilte er am Freitag mit. Diese sei »eine wichtige Gelegenheit, um die antidemokratische Absurdität der Staatsräsonlogik vorzuführen«.
Nach Einschätzung der Anwälte des Vereins hat die mündliche Verhandlung zum Erfolg des Verfahrens vor dem Berliner Verwaltungsgericht am 27. April beigetragen. Das Gericht entschied, dass die »Jüdische Stimme« nicht mehr im Verfassungsschutzbericht 2024 als »gesichert extremistisch« gelistet werden darf. Die entsprechenden Stellen mussten anschließend geschwärzt werden. Im Laufe der mündlichen Verhandlung, heißt es in der Mitteilung des Vereins, sei den Richtern immer deutlicher geworden, »wie überzogen und unbegründet die Vorwürfe waren«.
Gegenüber jW wies Hoban am Freitag darauf hin, dass die Klagen »wie unsere bisherigen« als Teil eines Kampfes gegen die staatliche Repression zu verstehen seien, »der die Palästina-Bewegung und auch weitere linke Akteure – etwa die junge Welt – ausgesetzt sind«. Der Inlandsgeheimdienst sei »ein zentraler Teil dieses Repressionsapparats, weswegen es für alle Betroffenen wichtig ist, nicht nur für unseren Verein, Widerstand zu leisten«, erklärte Hoban.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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