- → Inland
Amtliches Pflegedesaster
Bundeskabinett plant weiteren Angriff auf gesetzliche Sozialversicherung und drastische Leistungskürzungen für Betroffene
Die Debatte um die Pflegeversicherung nimmt weiter Fahrt auf. Nachdem die Merz-Regierung gerade erst einen Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform beschlossen hat, will sie nun die nächste Säule der gesetzlichen Sozialversicherung schleifen. Am Donnerstag berichteten verschiedene Medien über eine Kabinettsvorlage, die das Gesundheitsministerium von Nina Warken (CDU) vorbereitet haben soll. Demnach komme es zu »tiefen Einschnitten« für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Pflegegrade sollen schwerer erreichbar sein und Leistungen erheblich gekürzt werden. Ein Ministeriumssprecher wollte die Berichte gegenüber jW nicht kommentieren.
Die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zitiert den angeblich vorliegenden Referentenentwurf zur Pflegereform. Vom nächstem Jahr an sollen die Kriterien verschärft werden, um einen von fünf Pflegegraden zu bekommen oder höhergestuft zu werden. Das bisher frei verwendbare Pflegegeld soll im Pflegegrad 2 und 3 angeblich in ein Entlastungsbudget umgewandelt werden. Für Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ganz wegfallen. Damit werden häufig Haushaltshilfen finanziert. Faktisch entfielen damit fast alle Leistungen für diese Stufe. Zudem würden dem Pflegegrad 1 durch die verschärften Zugangskriterien noch mehr Bedürftige angehören als bislang. Der Sachverständigenrat der »Wirtschaftsweisen« hatte diese Maßnahmen am Mittwoch vergangener Woche tatsächlich gefordert und damit die Diskussion befeuert. Laut FAZ sollen auch Zuschüsse zu Pflegeheimkosten und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband wollte gegenüber jW dazu keine Bewertung abgeben, bevor ihm ein offizielles Dokument vorliegt.
Das Onlineportal Politico berichtet laut Agentur dpa, Warkens Ministerium wolle die Einnahmenseite stärken, indem der Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte erhöht und die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich angehoben werde. Außerdem soll auch in der Pflegeversicherung die beitragsfreie Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehegatten fallen – analog zur Krankenversicherung. Die Unternehmer sollen sich an den höheren Kosten für Verheiratete und Kinderlose aber nicht beteiligen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sollen also nicht generell eingefroren, sondern nur für die Unternehmer stabil gehalten werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) war hierfür zu einer Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Der Nachrichtenagentur Reuters liegt nach eigenen Angaben ebenfalls ein Entwurf zur Kabinettsabstimmung vor. Das Pflegepaket soll ein Gesamtvolumen von gut elf Milliarden Euro im Jahr 2027 haben und bis 2030 auf über 20 Milliarden Euro ansteigen. Das entspricht dem strukturellen Defizit, das im Gesundheitsministerium laut FAZ festgestellt wurde. So kann sich CDU-Frau Warken als Saniererin darstellen. Die Informationen der drei Medien sind im übrigen in bezug auf die veröffentlichten Details fast deckungsgleich.
Am Donnerstag hatte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf noch im Frühstücksfernsehen von RTL und n-tv darauf bestanden, dass es für Pflegeheimbewohner keine Kürzungen geben solle, sondern vielmehr der Weg hin zu einer Vollversicherung beschritten werde. Wenige Stunden später meldete die Presse dann das Gegenteil. Ob das Papier direkt aus dem federführenden CDU-Gesundheitsministerium durchgestochen wurde, ist unklar. Laut FAZ wurde es bereits an alle anderen Ressorts versandt, somit auch an die SPD-geführten.
Bereits in der vergangenen Woche waren die Wellen hochgeschlagen, nachdem die »Wirtschaftsweisen« die Sozialabgaben als vermeintliches Haupthindernis für wirtschaftliches Wachstum dargestellt hatten. Gerade die geforderten Verschärfungen beim Pflegegrad und der Wegfall des Reinigungsbudgets sorgten für Missmut. Dass sie in den Warken-Entwurf dennoch Eingang fanden, kann als Kampfansage gelten. Schon in der vorigen Woche hatte der Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Joachim Rock, die geplante Pflegereform im RBB als »Stückwerk« kritisiert. Die Bausteine dafür liegen nun auf dem Tisch.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
