-
06.05.2026, 19:06:37
- → Inland
Datenschutzbeauftragte kritisiert reduzierte Geheimdienstkontrolle
Berlin. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat die Koalition scharf dafür kritisiert, ihrer Behörde die datenschutzrechtliche Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst (BND) entziehen zu wollen. Es drohe damit »eine gefährliche Schieflage zulasten der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land und damit auch zulasten unseres Rechtsstaats«, sagte Specht-Riemenschneider am Mittwoch in Berlin. Betroffene könnten nur sehr eingeschränkt erfahren, wie Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden ihre Daten verarbeiten.
Aus diesem Grund habe das Bundesverfassungsgericht ihr »als eine Art Anwältin der Bürgerinnen und Bürger eine Kompensationsfunktion zugesprochen«, betonte die Datenschutzbeauftragte. Ihre Behörde sei die einzige, die den vollständigen Überblick über alle Nachrichtendienste und Bundespolizeien und die dort stattfindende Datenverarbeitung habe. Das sei »elementar, um abschätzen zu können, wie die Bürgerinnen und Bürger insgesamt von staatlicher Überwachung betroffen werden«.
Specht-Riemenschneider wies auch das Argument zurück, wonach ihre Kontrollen die Arbeit der Nachrichtendienste einschränken. Der BND beschäftige derzeit rund 6.500 Mitarbeiter, sagte sie. »Und wissen Sie, mit wie vielen Menschen wir kommen, um zu kontrollieren? Mit drei.« Ihre Behörde achte zudem »auch selbst wirklich penibel darauf, dass die Arbeit des BND nicht unnötig behindert wird«.
Die Bundesregierung will die Befugnisse des deutschen Auslandsnachrichtendienstes umfassend erweitern und dazu das BND-Gesetz reformieren. Wie das ZDF kürzlich unter Verweis auf einen Gesetzentwurf berichtete, soll die Behörde der Datenschutzbeauftragten (BfDI) den BND künftig nicht mehr hinsichtlich der Datenerhebung und -nutzung kontrollieren. Dafür verantwortlich sein soll statt dessen der Unabhängige Kontrollrat (UKRat). Dieser prüft bereits heute »Aufklärungsmaßnahmen« des BND.
Mit diesem Schritt werde keine Bürokratie abgebaut, das Gegenteil sei der Fall, kritisierte Specht-Riemenschneider. »Man baut in Zeiten von knappen Haushaltsmitteln eine Behörde, die bisher noch keine datenschutzrechtliche Expertise hat, neu auf. Dadurch entsteht erstmal neue Bürokratie.« (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!