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06.05.2026, 19:05:33
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Hymnenpflicht für Schulen in Bayern
München. Ab kommendem Schuljahr müssen bei Abschlussfeiern an bayerischen Schulen künftig mindestens zwei Hymnen gespielt werden, darunter auf jeden Fall die »Bayernhymne«. Das geht aus einem aktuellen Schreiben des Kultusministeriums an alle weiterführenden Schulen in Bayern hervor.
Damit gibt es im Vergleich zu den bisherigen CSU-Vorstellungen gewisse Anpassungen. Denn die CSU hatte eigentlich alle drei Hymnen – National-, EU- und »Bayernhymne« – für Schulabschlussfeiern vorschreiben wollen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte eigentlich auf ein Inkrafttreten der neuen Vorschrift schon zu diesem Schuljahresende gedrungen.
»Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen immer die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne (deutsche Nationalhymne und/oder Europahymne) in würdig-feierlicher Weise in den Festakt integriert werden«, heißt es nun in dem Schreiben des Ministeriums.
Eine »Mitsingpflicht« bestehe dabei nicht. Aber das Ministerium mahnt: »Durch das Aushändigen von Textblättern soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Abschlussfeier jedoch ein textsicheres Mitsingen ermöglicht werden.«
Damit setzt das Kultusministerium eine Forderung der CSU um, die auf dem Parteitag im vergangenen Dezember formuliert wurde. Dort war ein Antrag der Jungen Union angenommen worden, in dem es hieß, die CSU-Abgeordneten sollten sich »für ein verpflichtendes Spielen der Nationalhymne und der Europahymne sowie in Bayern der Bayernhymne zu gesellschaftlich relevanten Anlässen wie der Verleihung von Schul- und Berufsabschlüssen« einsetzen.
In dem Schreiben des Ministeriums heißt es zudem mahnend: » Auf die Einhaltung des §90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) ist zu achten«. Die Lehrergewerkschaft GEW kritisierte das. »Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen wird wie gewünscht und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches«, sagte der stellvertretende Vorsitzende der GEW Bayern, Markus Weinberger.
(dpa/jW)
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