Zum Inhalt der Seite
US-Justiz

USA: Bundesregierung verschärft Todesstrafe

Foto: Jacquelyn Martin/AP Photo
Todd Blanche gibt eine Pressekonferenz im US-Justizministerium (Washington, D. C., 21.4.2026)

Washington D. C. Das US-Justizministerium verschärft die Regelungen zur Todesstrafe auf Bundesebene und lässt künftig auch Erschießungskommandos zu. Zu den am Freitag angekündigten Maßnahmen gehöre zudem die Wiedereinführung der Verfahrensregeln für die Giftspritze aus der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump, teilte das Ministerium mit. Interne Abläufe sollten gestrafft werden, um Verfahren zur Todesstrafe zu beschleunigen.

Der amtierende Justizminister Todd Blanche habe zudem die Beantragung der Todesstrafe gegen neun Personen genehmigt. Zuvor hatte das Ministerium ein unter Trumps Vorgänger Joe Biden verhängtes Moratorium für Hinrichtungen auf Bundesebene aufgehoben.

Unter Trumps Führung sorge das Justizministerium wieder für die Durchsetzung des Rechts und stehe an der Seite der Opfer, erklärte Blanche. Trump hatte bereits während seiner ersten Amtszeit von 2017 bis 2021 Hinrichtungen auf Bundesebene nach einer fast 20 Jahre langen Pause wieder aufnehmen lassen. (Reuters/jW)

junge Welt

Du findest junge Welt Journalismus wichtig – aber ein Abo ist (noch) nichts für dich?

Dann unterstütze uns jetzt mit einer monatlichen oder einmaligen Spende – ganz unkompliziert, ohne Verpflichtung, aber mit großer Wirkung.

Werde Teil einer engagierten Community, die die Weltsicht der Herrschenden nicht übernimmt, sondern kritisch hinterfragt. Dein Beitrag hilft uns dabei.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Danke für Deine Spende.
Sie macht junge Welt Journalismus erst möglich.
Erschienen am 25.04.2026, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!