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Auf einen Blick
Wenige Wochen vor der Präsidentschaftswahl sind am Sonnabend laut AFP bei einem Bombenanschlag in Kolumbien mindestens 14 Menschen getötet und 38 weitere verletzt worden. Täter und Motive blieben zunächst unklar.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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