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25.04.2026
- → Feuilleton
Vorschlag
Damit Ihnen das Hören und Sehen nicht vergeht
Ulm im Mulm
Bitter für die Ulmer: Der zweite Abstieg in zwei Jahren steht an. Für die Münchner Löwen bleibt derweil alles beim alten: Auf acht Jahre dritte Liga folgt kommende Saison das neunte. Zeitgleich sieht es im Norddeutschen anders aus, wenn der Tabellenführer aus Osnabrück den SC Verl empfängt. Die Ostwestfalen haben noch Resthoffnung, den Relegationsplatz zu erreichen.
→ Fußball der Herren. Dritte Liga, 35. Spieltag: TSV 1860 München – SSV Ulm 1846. BR, Sa., 14.00 Uhr
Der Küsser
»Kunst ist eine Grenze um deine Gedanken«: Gustav Klimt (1862–1918) gab dem Wiener Jugendstil Fluidum, Ornament und Kontur zugleich. BRD 2026.
→ Kunst für die Ewigkeit. Gustav Klimt. 3sat, Sa., 19.20 Uhr
Mit Nussecken und Kanten
Der Schlager lädt dazu ein, über ihn zu spotten. Manche, wie Guildo Horn, schlagen Schlager mit Schlager. Österreich 2026.
→ Hits, Herz, Heimat. Kitsch und Kult. 3sat, Sa., 21.15 Uhr
Rinderwahnsinn
Nahe der Grenze zu Luxemburg hält eine Landwirtin Texas-Longhorn-Rinder. Auf dem Hof wird Cuttingsport betrieben, und auf dem Teller landen als Appetizer Minirinderburger, danach Rouladen mit Bandnudeln, Erbsenpüree und karamellisierten Möhren. Zum Nachtisch: Zimteis mit Apfelringen auf aufgeschäumter Vanillesoße. BRD 2026.
→ Landfrauenküche. Kulinarische Schätze aus der Südeifel. BR, So., 15.30 Uhr
Vogelfreier Fall
Vom Herrscher der Erde zum Chickenwing: Der Abstieg vom Dinosaurier zum Vogelvieh ist wieder der größte bekannte, seit sich die Alemannia aus Aachen wieder halbwegs berappelt hat. Frankreich 2025.
→ Die Erben der Dinos. Herrscher der Lüfte. ZDF Info, So., 16.30 Uhr
Barely Legal
Das Schnackseln ist des Menschen Lust: Warum sich unsere Spezies, seit sie aus Kulturwesen besteht, intensiv mit Sexualität beschäftigt und sie nichtsdestotrotz wieder und wieder tabuisiert. Schweiz 2018.
→ Rätsel der Menschheit. Liebe und Sex. ZDF Info, So., 20.15 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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