-
25.04.2026
- → Ausland
Waffenruhe für Libanon verlängert
Treffen mit Israel im Weißen Haus angeblich ein Erfolg. Neue Details über Mord an Journalistin
Israel und der Libanon haben sich darauf geeinigt, die Waffenruhe zwischen ihnen um drei Wochen zu verlängern. Das teilte US-Präsident Donald Trump Reuters zufolge am Donnerstag nach einem Treffen der libanesischen Botschafterin in den USA, Nada Moawad, mit ihrem israelischen Kollegen Jechiel Leiter in Washington mit. Das Gespräch fand nicht wie vorher angekündigt im US-Außenministerium statt, sondern im Weißen Haus.
»Das Treffen verlief sehr gut!« gab sich Trump auf seiner Onlineplattform »Truth Social« enthusiastisch. »Die USA werden mit dem Libanon zusammenarbeiten, um ihn beim Schutz vor der Hisbollah zu unterstützen.« Er freue sich darauf, schon bald den libanesischen Präsidenten Joseph Aoun und den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu empfangen zu dürfen. Es bestehe eine »große Chance«, dass beide Länder noch dieses Jahr ein Friedensabkommen erzielen. Ob es sich dabei um ein weiteres leeres Versprechen des US-Präsidenten handelt, bleibt abzuwarten. Die im Libanon nach wie vor sehr einflussreiche Hisbollah, um deren Vernichtung es Israel eigentlich geht, erklärte laut Reuters umgehend, sie habe gegen die israelischen Besatzungstruppen im Südlibanon »das Recht, Widerstand zu leisten«.
Bereits in der vergangenen Waffenruhe, die am 16. April begann und diesen Sonntag abgelaufen wäre, herrschte mehr Krieg als Frieden, weil die israelische Armee die Abmachung wie in Gaza nur sporadisch einhielt. Am Donnerstag griff sie erneut den Südlibanon an, berichtete die Onlinezeitung Times of Israel. Dabei will sie mehrere Hisbollah-Kämpfer getötet haben. Laut libanesischen Medien habe es weitere Luftangriffe gegeben, bei denen drei Menschen ums Leben gekommen seien. In der Nacht zum Freitag reagierte die Hisbollah auf diese Verletzung der Waffenruhe anscheinend mit einer Raketensalve auf Nordisrael.
Darüber hinaus lässt die Tötung der libanesischen Journalistin Amal Khalil am Mittwoch an Israels Friedenswillen zweifeln. Die israelische Armee hatte die deutlich als Reporterin zu erkennende Journalistin der libanesischen Tageszeitung Al-Akhbar zweifellos mit voller Absicht ins Visier genommen. Khalil wusste das offenbar schon seit August 2024. »Ich erhielt direkte Drohungen auf meinem Handy vom Mossad, von den Israelis, und sie drohten, mich zu töten. Sie sagten wörtlich, sie würden mir den Kopf von den Schultern trennen, wenn ich den Südlibanon nicht verlasse«, erzählte sie vergangenes Jahr dem libanesischen »Heidak L-Podcast«. Einschüchtern lassen wollte sie sich aber in keinem Fall.
Am Mittwoch wurde die Drohung tödliche Realität. Khalil war mit ihrer Kollegin, der Fotografin Sainab Faradsch, im Auto im Südlibanon unterwegs. Sie wurden von einem weiteren Fahrzeug begleitet, in dem zwei Personen saßen. Bei den beiden soll es sich um Zivilisten gehandelt haben, die bei einer ersten Drohnenattacke auf den kleinen Konvoi ums Leben kamen. Die beiden Frauen suchten Schutz in einem Haus, das eine weitere Drohne wenig später zerstörte. Die israelische Armee hinderte die Rettungskräfte des Roten Kreuzes daran, den Frauen zur Hilfe zu eilen. Mehrere Stunden soll Amal Khalil unter den Trümmern gelegen haben. »Sie lebte noch so lange und sprach aus den Trümmern mit ihrer Familie und ihren Kollegen«, berichtete die Journalistin Marwa Osman laut dem libanesischen Onlinemagazin The Cradle am Donnerstag. Die Fotografin Faradsch wurde gerettet. Sie liegt mit einer schweren Kopfverletzung in einem Krankenhaus, ist nach einer Notoperation aber wohl außer Lebensgefahr.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
