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Gesundheitspolitik

Notfall Notaufnahme

Gesundheitsministerin Warken will Fallzahl ambulanter Klinikbehandlungen drastisch senken. Kritik von Branchenverbänden

Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Kliniken sollen – dem Gesetzentwurf zufolge – mit Notfallpraxen sogenannte integrierte Notfallzentren bilden

Ein älterer Mann lehnt an der Wand, das Formular auf dem Schoß, den Kuli zwischen Zeigefinger und Daumen geklemmt. Neben ihm rutschen zwei Jugendliche auf den harten Plastikstühlen unruhig hin und her. Immer wieder wandert ihr Blick zu den Schiebetüren, hinter denen Ärzte und Pfleger hastig verschwinden. Alle warten und hoffen, dass jemand ihren Namen ruft. Seit Stunden schon. Eine Szene aus der Notaufnahme einer Großstadtklinik.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant, die Zahl der Behandlungen in den Notaufnahmen drastisch zu senken und damit langfristig mehr als eine Milliarde Euro »einzusparen«. Das hat das »schwarz-rote« Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Zuvor berichtete die Augsburger Allgemeine unter Verweis auf einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Akut- und Notfallversorgung. Demnach soll die »Reform« dazu führen, dass jährlich rund 1,2 Millionen Patienten weniger in den Rettungsstellen der Kliniken behandelt werden. Aktuell sind es im Jahresschnitt 13 Millionen.

Dem Gesetzestext zufolge werden die örtlichen kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, durchgängig für Videosprechstunden und Hausbesuche zu sorgen – auch in akuten Fällen. Die Kliniken sollen zudem mit Notfallpraxen sogenannte integrierte Notfallzentren bilden.

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Die Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss folgten prompt. Das Ressort Warkens wolle dem ambulanten Bereich im Stabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung über fünf Milliarden Euro entziehen, zugleich aber das Leistungsversprechen unzumutbar ausweiten, kritisierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung am Mittwoch. »Das passt hinten und vorne nicht zusammen.« Noch gravierender: Werden in der Patientenversorgung Milliarden gekürzt, führt das zwangsläufig zu Leistungseinschränkungen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) spitzt zu: Angesichts der wirtschaftlichen Notlage vieler Kliniken sei fraglich, ob sich die stationären Einrichtungen künftig »die ambulante Notfallversorgung überhaupt noch leisten können«. Die Vergütungen deckten schon heute nicht die Aufwandskosten.

Einwände gegen Warkens Gesetzesinitiative hat auch Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen). Notaufnahmen bräuchten eine Vorhaltefinanzierung, zumal sie rund um die Uhr Bereitschaft haben müssten, wurde der gesundheitspolitische Sprecher seiner Bundestagsfraktion am Mittwoch in einer Mitteilung zitiert. Und: Die ärztlichen Personalkosten müssten gemäß den gesetzlichen Strukturvorgaben »vollständig refinanziert werden, um eine flächendeckende Notfallversorgung zu sichern«.

Für ambulante Notfallbehandlungen nach Zuweisung durch den Rettungsdienst fehlt eine kostendeckende Vergütung, weiß Dahmen. Versorgungen von Patienten, die per Rettungswagen in die Notaufnahme kommen, werden schlechter vergütet als bei hausärztlicher Einweisung. Das begünstigt unnötige stationäre Aufnahmen und verursacht Milliarden an Mehrkosten. Und sicher auch noch längere Wartezeiten.

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.04.2026, Seite 5, Inland

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