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22.04.2026
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Vorschlag
Damit Ihnen das Hören und Sehen nicht vergeht
Optimal-Sub
Wenn schon morgens das Müsli schmeckt, als hätte man es vor dem Verzehr besser temperieren können, dann ist was faul: Die Perfektionismusfalle ist zugeschnappt! BRD 2025.
42. Die Antwort auf fast alles: Optimieren wir uns in den Wahnsinn? ARD Alpha, 16.00 Uhr
Problembär Wal
Aller Gratissolidarität der Menschheit von Niendorf bis Einödsbach zum Trotz will ein baltischer Buckelwal partout das Stranden nicht sein lassen. Die Empörung nun ist groß: Hat er überhaupt jemals Kurtaxe bezahlt für seine ständige Küstenlümmelei? BRD 2026.
Nordreportage. Gestrandet: Ein Wal in der Ostsee. NDR, 18.15 Uhr
Alphadelta
Rund 5.800 Quadratkilometer groß ist das zweitgrößte Flussdelta Europas. 4.178 Quadratkilometer des Labyrinths aus Wasserarmen, Sandinseln, Schilfwäldern und Steppen sind Reservate. Brutplätze und Raststätten sollen dadurch geschützt werden. So siedelte sich auch der Krauskopfpelikan wieder im Delta an. BRD 2025.
Das Donaudelta. Naturparadies am Rande Europas. Arte, 18.35 Uhr
Bumm-Bumm-Bayern
Weniger die Halbfinalisten der Vorsaison könnten die Bayern noch zum Stolpern bringen, als die Münchner selbst.
Fußball der Herren. DFB-Pokal, Halbfinale: Bayer 04 Leverkusen – FC Bayern München. ZDF, 20.15 Uhr
Trendtripsitter
»Chemsex« sei ein heikles Zeitphänomen. Mag sein, Drogenabhängigkeit in Verbund mit Verlust der Libido, klingt nach einem sehr gegenwärtigen Symptom des nicht zu Ende gehen wollenden Kapitalismus. Aber wann hört der gefährliche Nebentrend, ständig vor gefährlichen Trends zur warnen, endlich auf? Österreich 2025.
Thema Spezial. Sex auf Drogen: Warum der gefährliche Trend zunimmt. 3sat, 20.15 Uhr
Wechseljahre
Gegen das Tabu, über die Leiden während des Klimakteriums zu sprechen, richten sich hier zwölf Frauen, die von Regelschmerzen, Hitzewallungen, Blasenschwäche und Stimmungsschwankungen während der Wechseljahre reden. Frankreich 2023.
Menopause. Frauen berichten. Arte, 23.45 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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