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02.03.2005

Hürden höher gehängt

Bundesverfassungsgericht: Vor Hausdurchsuchung muß Richter eingeschaltet werden

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der Bürger bei polizeilichen Hausdurchsuchungen gestärkt. So darf die Polizei die Hürden bei der Telefonüberwachung nicht aushebeln, indem sie einfach ein Mobiltelefon beschlagnahmt und die Verbindungsdaten untersucht, wie aus einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß hervorgeht. Außerdem betonte das Gericht, daß vor einer Hausdurchsuchung nach Möglichkeit ein Richter einzuschalten ist. Geklagt hatte ein...

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