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Aus: Ausgabe vom 20.04.2026, Seite 3 / Inland
Bundeswehrtram vor Gericht

Wurden Sie von Kollegen unterstützt?

Ein Münchner Straßenbahnfahrer wehrt sich gerichtlich gegen die Bundeswehr-Tram. Wie, das weiß Christian Gorn
Interview: Susanne Knütter
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Wird noch gefahren: Die mit Rekrutierwerbung beklebte Straßenbahn am Münchner Romanplatz (12.4.2025)

Das erste Mal wurde der Fall der durch München fahrenden Bundeswehr-Tram Ende März vor Gericht verhandelt. Ging es dabei tatsächlich um die Frage, was schwerer wiegt: das Direktionsrecht der Münchner Verkehrsgesellschaft oder der Gewissenskonflikt des Fahrers?

Es ging darum, erst einmal herauszufinden, was genau dem Fahrer Michael Niebler vorgeworfen wird. In der Abmahnung bzw. Ermahnung heißt es, er hätte gegenüber der Leitstelle gesagt, mit der Geschäftsführung wäre abgesprochen, dass er die Bundeswehr-Tram nicht fahren müsse. Was von Michael Niebler bestritten wird. Er selbst sagte, er habe über Funk mitgeteilt, dass er die Geschäftsführung darüber informiert habe, diese Straßenbahn nicht fahren zu wollen. Außerdem habe er gefragt, warum er die Bahn jetzt trotzdem zugeteilt bekomme. Der Vorsitzende Richter versuchte dann herauszufinden, ob es nur darum geht, die Ermahnung loszuwerden oder das zugrundeliegende Problem. Und das betrifft die Gewissensfreiheit.

Wie argumentierte die Gegenseite?

Die sah die Gewissensfreiheit nicht berührt und meinte, Bundeswehr-Werbung ist wie eine ADAC-, Bier- oder Metzgerwerbung. Sonst könnte als nächstes ein Antialkoholiker kommen und sagen, er möchte die Bahn nicht fahren. Dass die Gewissensfreiheit und das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, im Grundgesetz verankert sind und Antialkoholismus nicht – darauf ist das Gütegericht nicht eingegangen. Aber der Richter hat zu verstehen gegeben, dass es hier zwei verschiedene Rechtsgüter gibt, die miteinander verglichen werden müssen.

Wie könnte ein Vergleich in dem Konflikt aussehen?

Der Richter fragte unter anderem, wie viele Straßenbahnen es gebe, wie viele Straßenbahnfahrer und wie viele davon die Bundeswehr-Werbung nicht herumfahren möchten. Er ist vielleicht an einer pragmatischen Lösung interessiert.

Wie viele boykottieren diese Tram?

Wir drei sind bisher öffentlich in Erscheinung getreten.

Werden Sie unterstützt?

Vor dem Arbeitsgerichtstermin Ende März waren zur Mittagsstunde 80 Leute da, die ihre Solidarität ausgedrückt haben. Es gab Grußnoten von Kollegen von Daimler in Bremen und der EU-Abgeordneten der Linkspartei, Özlem Demirel. Die Bundestagsabgeordnete von der Linken, Nicole Gohlke, hat gesprochen. Vertreter der Gewerkschaftsjugend, die von der Wehrpflicht direkt betroffen wären, waren da. Es war eine starke Kundgebung.

Kamen Kollegen aus Ihrem Betrieb?

Tatsächlich nur wir zwei Straßenbahnfahrer. Die Solidarität innerhalb des Betriebs beschränkt sich darauf, zu sagen: »Ist ganz cool, was ihr macht.« Die Anfeindung geht von »Die nehmen sich was raus, was ich mir nicht rausnehmen würde« bis hin zu »Ihr seid Vaterlandsverräter und euch sollte man alle …«.

Gibt es neben Anfeindungen auch Diskussionen?

Mir gegenüber war das Schlimmste eine Lächerlichmachung. Nach dem Motto: Ich will auch keine Schweinefleischwerbung herumfahren. In Gruppengesprächen wird schon ziemlich abgehetzt, nach dem, was man hört. »Die sollten alle gekündigt werden. Was haben die hier zu suchen.« Aber es ist auch keine homogene Masse. Von manchen kommt Zuspruch, andere befürworten die Bundeswehr, aber als Verteidigungsarmee.

Spielen ehemalige Bundeswehr-Angehörige, die im öffentlichen Nahverkehr gelandet sind, eine Rolle?

In der Leitstelle war lange Zeit ein militärischer Jargon. Dorthin kamen oftmals ehemalige Zeitsoldaten, die bei der Bundeswehr eine Fahrberechtigung erhalten hatten. Viele sind inzwischen aber in Rente. Die kommen in der Debatte noch oben drauf. Aber tatsächlich braucht es sie nicht, denn in der Belegschaft sind generell viel Unverständnis und Fehlinformation verbreitet. Deshalb ist die Gesellschaft ja insgesamt auch keine besonders solidarische.

Wird die Verteidigung bei der Verhandlung im Mai politisch argumentieren?

Herausgearbeitet werden sollte, dass Werbung für die Bundeswehr der Gewissensfreiheit unterliegt. Dass solche unterstützenden Maßnahmen als Kriegsdienst gewertet werden können, dazu gibt es bereits Urteile. Aber wie die Verteidigungslinie letztlich aussieht, wird sich zeigen.

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