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Agrarpolitik

Gesetzesblockade bei Tierkennzeichen

Rechtsbestimmung gilt, doch ohne Einigung der Kabinettressorts bleibt praktische Umsetzung aus – Bauernverbände warnen vor fatalen Signalen für Branche

Foto: IMAGO/CHROMORANGE
Kalt und fettig: Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist seit August 2023 in Kraft – und wird nicht umgesetzt

Es klingt kurios: Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) ist seit August 2023 in Kraft – und wird nicht umgesetzt. Wie geht das? Kurz gesagt: Das THKG ist formal gültig, aber die Pflicht zur Kennzeichnung tritt erst später in Kraft. Dafür gibt es einen Referentenentwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium zum sogenannten zweiten Änderungsgesetz. Dieses befindet sich in der Ressortabstimmung im »schwarz-roten« Kabinett. Länger schon. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommen Vorbehalte gegen den Entwurf aus dem Agrarressort. Das heißt: Ohne Verständigung keine praktische Umsetzung, berichtete das Fachportal Agrarheute.de am Donnerstag.

Was regelt das THKG überhaupt? Vorgesehen ist eine staatlich verbindliche Kennzeichnung der Haltungsform – zunächst nur für frisches Schweinefleisch aus deutscher Produktion. Die fünf Stufen reichen von »Stall« bis »Bio«. Außerdem sollen Tierhalter eine Kennnummer erhalten, und für importierte Ware ist eine freiwillige Kennzeichnung möglich. Die Pflichtkennzeichnung wurde bereits zweimal verschoben, aktuell auf den 1. Januar 2027.

Die Kennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung gilt Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) zufolge als praktisch kaum umsetzbar. Restaurants und Kantinen könnten ihre stark wechselnden, oft vorverarbeiteten Fleischquellen nicht zuverlässig nach Haltungsform dokumentieren. Zudem sieht das Ministerium EU-rechtliche Risiken, da eine verpflichtende Kennzeichnung für importierte Ware im Gastrobereich schnell als unzulässige Handelsbeschränkung gewertet werden könnte.

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Was sagen Landwirteorganisationen? Für Stefanie Sabet ist »die erneute Hängepartie beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht nachvollziehbar«, wurde die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbands am Dienstag auf dem Portal Topagrar.de zitiert. Bereits vor mehr als einem halben Jahr habe eine Verbändeallianz der Wirtschaft ein Konzept vorgelegt. »Ein praxistauglicher Gesetzentwurf muss jetzt umgehend kommen«, mahnte Sabet. Weil: Solange das zweite Änderungsgesetz nicht beschlossen ist, fehlen: Vollzugsregeln, Kontrollmechanismen, technische Spezifikationen, klare Vorgaben für Gastronomie, verbindliche Übergangsfristen.

Keine weitere Verschleppung des THKG – das fordert auch die linke Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Obwohl der Koalitionsvertrag die Fortführung der Tierwohlförderung ausdrücklich zusichert, bleiben zentrale Entscheidungen aus. »Das sendet fatale Signale an tierhaltende Betriebe, die sich gemeinsam mit Marktpartnern bereits auf den Weg in eine zukunftsfähige Tierhaltung gemacht haben – oder dies tun wollen und müssen«, betonte Martin Schulz, AbL-Vorsitzender und Schweinehalter, am Donnerstag. Der Druck sei real, so Schulz weiter: Gerichtsurteile erzwingen kostspielige Umbauten in der Sauenhaltung – Investitionen, die viele Betriebe wirtschaftlich kaum stemmen und derzeit am Markt nicht refinanzieren können.

Wie geht es weiter? Zäh. Denn die Länder- und Verbändeanhörung zur THKG-Novelle hätte längst starten sollen. Das passiert, wenn die Ressorts sich verständigt haben. Nach der dreimonatigen EU-Notifizierung ist der Kabinettsbeschluss für den 12. August vorgesehen. Anschließend folgen Bundesrat (23. September) und Bundestag (15. Oktober, Schlussabstimmung 12. November), bevor der Bundesrat am 18. Dezember final entscheidet.

Momentan bleibt es dabei: Das THKG ist gültig, aber nicht funktionsfähig. Das zweite Gesetz ist nötig, aber blockiert.

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.04.2026, Seite 5, Inland

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