Zum Inhalt der Seite
Indien

Naxaliten angeblich ausgeschaltet

Vor den Wahlen im indischen Westbengalen sehen sich die Hindunationalisten auf dem Vormarsch

Foto: ANI News/imago
Wahlkampfmaterial der verschiedenen Parteien zu verkaufen (Kolkata, 10.4.2026)

Das Ziel, Indiens Maoisten zu vernichten, sei erreicht worden. Das erklärte jedenfalls der indische Innenminister Amit Shah in einer Rede vor dem Parlament am 30. März. Den Vorsatz hatte er 2025 ausgerufen. Jetzt verkündete der Minister: »Wir sind nun naxalitenfrei, und es ist nicht schwer, dies zu behaupten.« Alle 21 Mitglieder des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Indiens (Maoisten) seien entweder getötet worden, hätten sich ergeben oder seien im Begriff dazu.

Der Begriff »Naxal« bezieht sich auf die Stadt Naxalbari im Nordosten des Bundesstaates Westbengalen, den Ausgangspunkt des Bauernaufstands von 1967, der schließlich maoistischen Charakter annahm. Auf ihrem Höhepunkt hatte sich die maoistische Bewegung auf neun Bundesstaaten in Zentral-, Ost- und Südindien ausgebreitet. Doch Naxalbari wurde 2021 zu einer Hochburg der hindunationalistischen Bharatiya Janata Party (BJP), als der Wahlkreis Anandamoy Barman zum Mitglied der westbengalischen Legislativversammlung wählte.

Die Bewohner Westbengalens sind nun erneut aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Für die später im April anstehenden Regionalwahlen hat die BJP Barman wieder als Kandidaten für Naxalbari nominiert. Die Partei wirbt mit religiöser Sektiererei und einer rhetorischen Ablehnung der Ausbeutung durch die regierende Trinamool Congress Party um die Gunst der im Wahlkreis stark vertretenen indigenen Volksgruppen und benachteiligten Kasten. In den vergangenen zehn Jahren ist es der BJP durch die Eröffnung von Ortsgruppen ihrer faschistischen Mutterorganisation, des Rashtriya Swayamsevak Sangh (RSS, Nationale Freiwilligenorganisation), zudem gelungen, eine starke organisatorische Basis aufzubauen. Während das offene Auftreten des RSS früher von Naxaliten verhindert worden war, führt die Organisation heute regelmäßig religiöse Prozessionen in der Region an. Der allgemeine Rechtsruck vor Ort lässt sich auch daran ablesen, dass der gewählte Vertreter des angrenzenden Wahlkreises Siliguri, Shankar Ghosh, ehemals ein prominenter Anführer der Kommunistischen Partei Indiens (Marxisten), 2021 zur BJP gewechselt ist.

Anzeige

Die bevorstehenden Wahlen in Westbengalen finden im Schatten der umstrittenen »Special Intensive Revision« statt, die von der indischen Nationalen Wahlkommission durchgeführt wird. Zweck der Revision ist angeblich, doppelte oder veraltete Einträge aus der Wählerliste zu entfernen. Kritiker werfen der Kommission vor, die Maßnahme zum Vorteil der regierenden BJP durchzuführen. Im vergangenen Jahr, im Vorfeld der Regionalwahlen in Bihar, hatte die Kommission mehr als 6,5 Millionen Wähler aus dem Wählerverzeichnis des Bundesstaates gestrichen. Nun wurden laut jüngsten Berichten rund neun Millionen Wähler – etwa zwölf Prozent der 76 Millionen Wahlberechtigten in Westbengalen – aus den dortigen Listen entfernt. Von diesen neun Millionen wurden mehr als sechs Millionen Namen als abwesende oder verstorbene Wähler gestrichen, während das Schicksal weiterer 2,7 Millionen – 65 Prozent davon Muslime – noch unentschieden ist und von sogenannten Tribunalen entschieden werden soll. Die Überarbeitung war vor dem Obersten Gerichtshof Indiens angefochten worden, der es der Kommission jedoch gestattete, die Wahlen fortzusetzen, ohne die Frage der Streichungen zu klären.

Die jüngste Überprüfungsrunde hat die Vorwürfe verstärkt, dass die regierende hindunationalistische Regierung unter Premierminister Narendra Modi in Absprache mit der Wahlkommission eine gezielte Entrechtung der Muslime im Land durchführt. Unter den neun Millionen (möglichen) Streichungen sind 3,11 Millionen Muslime, also rund 34 Prozent, während sie nur einen Anteil von 27 Prozent der Bevölkerung Westbengalens laut der Volkszählung von 2011 ausmachen. Der Bundesstaat beherbergt die zweitgrößte muslimische Bevölkerung Indiens: rund 14 Prozent der 172 Millionen Muslime des Landes.

Die Wählerverzeichnisse wurden bereits in dreizehn Bundesstaaten und unter Bundesverwaltung stehenden Gebieten überarbeitet. Geplant ist, die Revision landesweit umzusetzen.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.04.2026, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!