Zum Inhalt der Seite
Lafrage-Prozess

Das amoralische Kapital

Paris: Frühere Manager des Zementherstellers Lafarge wegen Terrorunterstützung zu Haftstrafen verurteilt

Von Bernard Schmid, Paris
Foto: Michel Euler/AP Photo/dpa

Bosse und hohe Manager in Handschellen: Wer davon schon immer geträumt hat, durfte an diesem Montag in Paris in eher guter Stimmung die Nachrichten zur Kenntnis nehmen. Bruno Lafont, vormaliger Generaldirektor des Zementherstellers Lafarge, damals eines der größten börsennotierten Unternehmen in Frankreich, die im Aktienindex CAC 40 gelistet sind, wurde am Montag zu sechs Jahren Haft mit sofortigem Strafantritt verurteilt. Weitere sieben Leitungsmitglieder des Konzerns erhielten Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und sieben Jahren. Ihr früheres Unternehmen wiederum wurde zu einer Geldstrafe von 1,125 Millionen Euro, der maximal möglichen Geldstrafe, verurteilt. Fällig werden darüber hinaus Strafzahlungen an Zoll- und Steuerbehörden in Höhe von 4,57 Millionen Euro, die von der juristischen Person und vier vormaligen Spitzenmanagern als natürlichen Personen »gesamtschuldnerisch« gezahlt werden müssen.

Lafarge ist inzwischen mit dem Schweizer Unternehmen Holcim fusioniert. Aus dem 2014 vollzogenen Unternehmenszusammenschluss der beiden Baukonzerne ging mit der Holcim Group der damals weltgrößte Zementhersteller hervor. Sein Börsenwert beträgt derzeit 42,78 Milliarden Euro.

Ob sich daran durch das Urteil von Montag substantiell etwas ändert, ist fraglich, da es sich nach der Fusion nicht mehr um dieselbe juristische Person handelt. Und die Geldstrafen dürfte die Holcim Group aus der Portokasse bezahlen. Mehr Gewicht haben da die Urteile gegen die beteiligten natürlichen Personen. Immerhin signalisieren sie hochrangigen Kapitalfunktionären, dass sie prinzipiell irgendwann auch einmal persönlich gerade stehen müssen.

Anzeige

Die vorgeworfenen kriminellen Handlungen fallen in den Zeitraum zwischen 2013 und 2014 und illustrieren, dass es dem Kapital letztlich egal ist, unter welchen politischen Bedingungen es Profit machen kann. Die Besonderheit bei Lafarge war jedoch, einen vorgeblichen Staat oder jedenfalls eine sich staatsähnlich gerierende Struktur, nämlich den »Islamischen Staat« (IS), finanziell unterstützt zu haben, um seine Produktion am Standort in Syrien aufrechterhalten zu können.

Konkret ging es um das Werk im syrischen Al-Dschalabija, das damals fast nagelneu war und in das Investitionen in Höhe von 680 Millionen Euro geflossen waren. Ab 2013 expandierte jedoch im Nordosten und Osten Syriens die Terrororganisation IS, die zunächst auf dem Staatsgebiet des zerrütteten Irak entstanden war und in diesem Zeitraum territoriale Gewinne verzeichnete, bis ihr »Kalifat« 2017 und 2019 militärische Niederlagen erlitt. Neben dem nordirakischen Mossul hatte der IS auch Rakka in Syrien zu seiner regionalen »Hauptstadt« erklärt.

Auf Kosten der Sicherheit ließ Lafarge seine rund 1.000 örtlichen Beschäftigten weiterarbeiten, obwohl die für die Fortsetzung ihrer Lohnarbeit oftmals die Sperren zwischen dem vom syrischen Zentralstaat kontrollierten Territorium einerseits und dem des IS andererseits durchqueren mussten. Dafür führte das Unternehmen an den IS Schutzgeldzahlungen in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro ab und füllte damit die Kriegskasse der Terrororganisation. Dies wurde Lafarge nun gerichtlich vorgeworfen als »Finanzierung von terroristischen Aktivitäten« einerseits und als Umgehung der seinerzeit über das Bürgerkriegsland Syrien verhängten Sanktionen andererseits.

Dabei hatte Lafarge davon kaum einen Nutzen. Zum Jahresende 2014 musste der Konzern mit dem Vorrücken des IS und der Eskalation der Kämpfe den Standort in Al-Dschalabija räumen.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 14.04.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!