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Soziale Spaltung

Sanktionsregime gegen Arme und Kranke

Bundesagentur für Arbeit kürzt Leistungen – Hauptgrund: Versäumte Termine. Kritik von Die Linke und Sozialverbänden

Foto: Jens Kalaene/dpa
Ein Viertel mehr Menschen als im Vorjahr mussten Kürzungen beim Regelbedarf hinnehmen (Berlin, 5.3.2026)

Es klingt wie eine Jubelmeldung: Die Jobcenter haben im Jahr 2025 rund 461.400 Leistungsminderungen ausgesprochen – ein Plus von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Montag mit. Die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben blieben unverändert, so dass die zuvor mehrfach angepassten Regeln erstmals durchgängig greifen konnten. Insgesamt waren etwa 224.100 erwerbsfähige Leistungsberechtigte von mindestens einer neuen Minderung betroffen. Trotz des Anstiegs bleibt der Kreis der Betroffenen klein, so die Behörde aus Nürnberg. Im Jahresdurchschnitt erhielten 0,9 Prozent der Leistungsberechtigten eine Sanktion, nach 0,7 Prozent im Jahr zuvor.

Rund 85,5 Prozent der Leistungsminderungen entfielen 2025 auf Meldeversäumnisse. In etwa 394.600 Fällen erschienen Betroffene angeblich ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen. Weitere 31.000 Minderungen verhängten die Jobcenter, weil eine Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme nicht aufgenommen oder nicht fortgeführt wurde. Die Statistik zeigt dabei nicht, ob einzelne Personen einmalig oder wiederholt gegen ihre sogenannten Mitwirkungspflichten verstießen. Zusätzlich sprachen die Jobcenter knapp 15.700 Minderungen aus, wenn Einkommen oder Vermögen bewusst reduziert wurden, wenn fortgesetzt »unwirtschaftliches Verhalten« vorlag oder eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I zu einer Kürzung der Regelleistung führte.

Die durchschnittliche Leistungsminderung lag 2025 bei 8,3 Prozent des Regelbedarfs bzw. 66 Euro. Jobcenter verzichten auf Minderungen, wenn ein »wichtiger Grund« wie Krankheit oder höhere Gewalt vorliegt; auch besondere Härtefälle können berücksichtigt werden. Nur, was als ein ebensolcher Grund angesehen wird, obliegt den Behördenmitarbeitern – und damit deren Interpretation.

Die Höhe der Kürzungen ist gestaffelt: Eine erste »Pflichtverletzung« führt zu einer Minderung um zehn Prozent für einen Monat, weitere »Verstöße« zu Kürzungen um 20 Prozent für zwei Monate bzw. 30 Prozent für drei Monate. Die Minderung endet, sobald »Kunden« ihre Mitwirkungspflichten wieder erfüllen oder sich verbindlich dazu bereit erklären, so der Pressestab von BA-Chefin Andrea Nahles. Bei Meldeversäumnissen wird der Regelbedarf für einen Monat um zehn Prozent gekürzt, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Und es wird noch drakonischer: Verweigert eine Person trotz bestehender Minderung eine zumutbare Arbeit, kann die Regelleistung vollständig entfallen.

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Die aktuellen Regelungen gelten bis Ende Juni 2026; zum 1. Juli treten im Zuge der Umstellung vom Bürgergeld auf das Grundsicherungsgeld neue Vorgaben in Kraft. Übersetzt: Das Sanktionsregime wird sich für Arme, Kranke und Benachteiligte abermals verschärfen.

Cansın Köktürk (Die Linke) kritisiert das Vorgehen scharf. Es sei, so die sozialpolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion am Montag gegenüber jW, »erbärmlich, Leistungskürzungen als politischen Erfolg zu verkaufen«. Damit würden bestehende rechte Diskurse verstärkt und ein neoliberales Programm vorangetrieben, das den Sozialstaat systematisch aushöhle.

Die stolz präsentierten Sanktionszahlen zeigten vor allem eines: dass Druck auf ohnehin vulnerable Menschen ausgeübt werde, statt ihnen echte Perspektiven zu eröffnen. Köktürk: »Wer glaubt, sich mit Sanktionen profilieren zu müssen, hat kein Interesse daran, dass Menschen wirklich aus der Armut herauskommen.«

Ein Viertel mehr Menschen als im Vorjahr mussten Kürzungen beim Regelbedarf hinnehmen – für VdK-Präsidentin Verena Bentele »ein Alarmzeichen«, wie sie am Montag auf jW-Nachfrage betonte. Hinter jeder Sanktion stehe eine Existenz, die akut gefährdet werde. Besonders brisant: Der Großteil der Kürzungen wird wegen versäumter Termine verhängt. Bentele warnt: »Wer in Armut lebt, kämpft oft mit Krankheit, Pflegeverantwortung oder fehlender Kinderbetreuung. Das blendet die Statistik aus – die Betroffenen aber nicht.«

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), erklärte gegenüber jW, sein Verband lehne Leistungsminderungen per se ab, »weil sie menschenfeindlich und nachweislich wirkungslos sind«. Zugleich machten die aktuellen Behördenzahlen deutlich, dass in der Grundsicherung praktisch niemand wegen sogenannter Arbeitsverweigerung sanktioniert werde – »hier wird also aus einer Mücke ein Elefant gemacht«. Oder: die Triumphtrompeten der BA als Polit-PR.

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.04.2026, Seite 5, Inland

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