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Bremer »BAMF-Affäre«

Spätfolgen eines Medienskandals

Bremen: Gericht entzieht früherer Leiterin wegen »BAMF-Affäre« von 2018 den Beamtenstatus

Foto: Eckhard Stengel/imago
Die abgesetzte Leiterin der BAMF-Außenstelle (M.) mit ihren Anwälten im großen Saal des Konzerthauses Die Glocke (Bremen , 15.4.2021)

Über Wochen hinweg hatten bürgerliche Medien die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) samt ihrer Leiterin, Ulrike Bremermann, an den Pranger gestellt. In mehr als 1.000 Fällen habe die Außenstelle Asylanträge fälschlich positiv beschieden, hieß es. Die im Zuge der zum Skandal aufgebauschten »BAMF-Affäre« von 2018 erhobenen Vorwürfe brachen am Ende in sich zusammen – die Quote der falschen Bescheide lag unter dem Bundesdurchschnitt. Doch für Ulrike Bremermann hatten die Vorgänge existenzielle Folgen, bis heute: Sie wurde erst versetzt, dann suspendiert und soll jetzt aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.

Wie das Verwaltungsgericht Bremen am Montag mitteilte, hat die Diszipli­narkammer bereits am 13. März entschieden, dass die frühere Behördenleiterin ihren Beamtenstatus verliert. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bremermann kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Wenn die Entscheidung rechtskräftig wird, heißt das auch, dass sie ihre Pensionsansprüche verliert – acht Monate vor dem regulären Ruhestand.

Zur Begründung des Urteils erklärte das Gericht, Bremermann habe »schuldhaft mehrere Dienstpflichtverletzungen aus dem Kernbereich der beamtenrechtlichen Dienstpflichten« begangen. Dies habe zum »entgültigen Verlust des Vertrauens« geführt. Unter anderem habe die damalige Behördenchefin sich der Vorteilsannahme schuldig gemacht und gegen die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit verstoßen. Sie habe sich in den Jahren 2014 und 2015 Hotelaufenthalte von einem Rechtsanwalt bezahlen lassen sowie eine Kaffeemaschine und ein Tablet von diesem angenommen. Die Verletzungen der Amtsverschwiegenheit bezogen sich demnach auf den Zeitraum ab Mai 2017 bis April 2018 und betrafen 18 Fälle von »Informationsweitergaben«, etwa über Dienstinterna.

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Bei dem Anwalt, der ihr die Hotelübernachtungen bezahlte, handelt es sich um Irfan C. aus Hildesheim. Dieser vertrat damals jesidische Geflüchtete, deren Fälle von Bremermanns Behörde bearbeitet wurden. Einem Bericht des Spiegel von Anfang April dieses Jahres zufolge traf sie sich nach eigenen Angaben mehrfach in Hildesheim zu Gesprächen mit ihm. Sie habe einen Menschen gebraucht zum »Luftholen«, zum Reden »über Gott und die Welt«, sagte sie demnach vor Gericht. Von C. erhielt Bremermann damals die Kaffeemaschine und das Tablet. In der Verhandlung gab sie an, es habe sich um gebrauchte Geräte gehandelt. Und Irfan C. war es auch, an den die Behördenleiterin später Interna weitergab, etwa interne Mails oder Papiere, die als »Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch« oder »vertraulich« eingestuft waren.

Bei der Bewertung der Schwere des Dienstvergehens habe das Verwaltungsgericht der Beamtin angelastet, dass sie bereits »disziplinarisch vorbelastet« gewesen sei, hieß es in der Mitteilung weiter. Bereits im März 2017 sei Bremermann wegen anderer Dienstpflichtverletzungen mit einer Kürzung der Dienstbezüge über 18 Monate in Höhe von zehn Prozent sanktioniert worden, ohne dass sie dies »als Warnung verstanden« habe.

Bei einem Strafprozess im Jahr 2021 war die damals 59 Jahre alte Amtschefin glimpflicher davon gekommen. Das Landgericht Bremen prüfte diverse Straftatbestände wie Rechtsbeugung und Amtsanmaßung, stellte das Verfahren am Ende aber wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro ein. Anwalt Irfan C. wurde wenig später wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen zur Zahlung von 6.000 Euro verurteilt.

Nach Abschluss der strafrechtlichen Aufarbeitung reichte das BAMF im August 2024 eine Disziplinarklage gegen Bremermann ein, um sie aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Dieser Klage gab das Verwaltungsgericht nun in erster Instanz statt. Parallel zur Klageerhebung hatte das Bundesamt die Beschuldigte vorläufig des Dienstes enthoben und ihr die Hälfte der Besoldung gestrichen. Ihre juristischen Schritte gegen diese Entscheidungen vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht blieben weitgehend erfolglos.

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.04.2026, Seite 4, Inland

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