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Satzungsänderung geplant

Werden die Grünen weniger demokratisch?

Im Sommer soll die Partei eine geänderte Satzung beschließen. Basismitglieder verlieren Einfluss, warnt Klemens Griesehop

Foto: Chris Emil Janßen/IMAGO
»Wer kontrolliert dann noch wen?«: Vorbereitungen für die Bundesdelegiertenkonferenz in Hannover im November 2025

Im Juni soll Ihre Partei bei einer Urabstimmung über Satzungsänderungen entscheiden, die die innerparteiliche Demokratie stärken sollen. Was kritisieren Sie an den Vorschlägen des Bundesvorstandes?

Es findet keine Stärkung der innerparteilichen Demokratie statt, sondern deren Abbau und die Entwicklung zu einer Funktionärspartei. Die Grünen haben die Basisdemokratie in ihrem Grundsatzprogramm seit ihrer Gründung. Bisher können Basismitglieder mit 49 Unterstützenden einen Antrag einbringen. In Zukunft sollen laut Bundesvorstand (BuVo) 0,05 Prozent der Mitglieder – das sind circa 90 – bei gleichzeitiger Quotierung notwendig sein. Wird die Partei weiterwachsen, wären noch mehr Unterstützer erforderlich. Es ist bisher schon für ein Basismitglied ein großer Aufwand, neben der Antragserstellung innerhalb einer kurzen Frist 49 Unterstützende zu gewinnen. Bei mehr als 90 wäre es für ein Basismitglied nahezu unmöglich, Anträge zu stellen, sondern nur noch für gut vernetzte Parteifunktionäre und Abgeordnete. Das Antragsrecht für Ortsvereine soll ganz abgeschafft werden.

Sie befürchten auch, dass durch die Satzungsänderungen die Trennung von Amt und Mandat weiter aufgeweicht wird.

Ja. Im »Worst Case« könnten alle wesentlichen BuVo-Mitglieder in einer Regierungsfraktion vertreten sein. Wer kontrolliert dann noch wen? Was daran »Mehr Auswahl erhöht die Vielfalt im Vorstand« sein soll, wie es der Bundesvorstand behauptete, erschließt sich unter demokratischen Gesichtspunkten nicht. Ebenso stellt sich die Frage, wie die Arbeitsbelastung von Partei und Abgeordneten gleichzeitig geleistet werden kann, wo jede einzelne Tätigkeit mehr als vollen Einsatz eines Menschen erfordert.

Der Bundesvorstand will mit seinen Vorschlägen auch die Flut von Anträgen eindämmen. Was halten Sie von der Begründung und wie könnte das Problem anders gelöst werden?

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Der Bundesvorstand sollte sich über die rege Beteiligung der Parteibasis freuen, anstatt mittels der sogenannten Antragsflut das Engagement der Parteibasis zu diskreditieren. Wir haben bereits seit längerer Zeit Vorschläge unterbreitet, um die Bundesdelegiertenkonferenz, kurz BDK, seitens des Bundesvorstands besser zu organisieren. So kann die Frist für die Abgabe von Anträgen um eine Woche vorverlegt werden. Dann können die Antragsverhandlungen der Antragsteller mit den Antragskommissionen eine Woche vor der BDK enden. Der Bundesvorstand kann eine Woche vor der BDK die Kreis- und Ortsverbände über die noch zur Abstimmung stehenden Themenkomplexe respektive Anträge informieren.

Wir haben auch vorgeschlagen, die Kommentarfunktion im digitalen Antragstool wieder freizuschalten, damit Mitglieder sich austauschen und zu gemeinsamen Anträgen vereinen können. Damit die Delegierten bei der BDK transparenter entscheiden können, haben wir mehrfach vorgeschlagen – bei der zurückliegenden BDK mittels eines Geschäftsordnungsantrages – an einem Monitor während der BDK die abzustimmenden Änderungen einzublenden.

Geändert werden sollen auch die Voraussetzungen für eine Kandidatur zum Bundesvorstand. Was ist da geplant und was kritisieren Sie daran?

Bisher kann jedes Mitglied bei einer BDK bei den Wahlen zum Bundesvorstand kandidieren. Zukünftig soll ein Mitglied sich nur noch zur Wahl stellen können, wenn ein Landesverband, drei Kreisverbände oder zehn Prozent der Parteitagsdelegierten die Kandidatur unterstützen. Das bedeutet zukünftig, dass nur noch Bewerbungen von Parteifunktionären möglich sein werden.

Sie halten die Modalitäten der Urabstimmung für satzungsrechtlich fragwürdig. Warum?

In unserer Satzung steht, dass Änderungen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden sollen, um Minderheiten zu schützen. Nach unserer Meinung ist ein Beschluss in der Urabstimmung ohne Zweidrittelmehrheit und 50-Prozent-Beteiligung – wie in unserer Satzung vorgeschrieben – unzulässig.

Wie geht es weiter? Können die von Ihnen kritisierten Änderungen noch gestoppt werden?

Wir beraten auch, juristisch und gerichtlich gegen diese Urabstimmung vorzugehen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.04.2026, Seite 3, Inland

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