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Aus: Ausgabe vom 10.04.2026, Seite 3 / Inland
Palästina-Solidarität

Wie hat das Amtsgericht den Freispruch begründet?

NRW: Aus dem »Vom Fluss bis zum Meer«-Banner der beiden Aktivisten Mitka und Ronahi sei keine Straftat abzuleiten
Interview: Leon Wystrychowski
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Das Zeigen der Wortfolge »From the River to the Sea …« brachte bereits vielen Demonstranten ein Strafverfahren ein (Duisburg, 16.5.2021)

Am 30. März sind Sie beide in einem Verfahren wegen einer Äußerung im Rahmen einer Palästina-Solidaritätskundgebung vom Amtsgericht Duisburg freigesprochen worden. Was hatte Ihnen die Staatsanwaltschaft vorgeworfen?

Mitka: Wir haben am 12. Oktober 2023 an einer Kundgebung in Solidarität mit Palästina in Duisburg teilgenommen, als Antwort auf die steigende Aggression seitens Israels im Gazastreifen. Es bahnte sich eine humanitäre Krise an, und der Genozid an den Palästinensern begann. Ronahi und mir wurde vorgeworfen, die Ermordung ziviler israelischer Staatsbürger »belohnt und gebilligt« zu haben. Dieser Vorwurf wurde im Oktober 2023 nicht nur gegen uns, sondern massenhaft und deutschlandweit von den Behörden erhoben. Wir erhielten die Anzeige, weil wir ein Banner mit der Aufschrift: »Vom Fluss bis zum Meer: Freiheit für Palästina. Von Deutschland bis Gaza: Frauen in den Aufstand« trugen.

Wie haben Sie beziehungsweise Ihre Anwälte dagegen argumentiert? Wie hat das Gericht den Freispruch begründet?

Ronahi: Unsere Verteidiger zählten die Kriegsverbrechen Israels gegen das palästinensische Volk auf, die zwischen dem 7. und 12. Oktober begangen worden waren, um die Legitimität unseres Protests zu untermauern: das Abschneiden von Strom und Wasser in Gaza, Vorbereitungen einer Bodenoffensive, gezielte Lebensmittelknappheit. Während bereits am 7. und 8. Oktober mehr Palästinenser als Israelis getötet wurden, stieg die Zahl der Ermordeten in Gaza innerhalb weniger Tage auf mehrere tausend und noch mehr Verletzte an. Unser Protest kam nicht aus dem Nichts und war schon gar keine blinde »Belohnung« oder »Billigung«, sondern ein Aufschrei gegen einen hochgerüsteten, zionistischen Staat, der nur auf einen Vorwand gewartet hat, die Auslöschung der Palästinenser wieder stärker zu forcieren und das eigene Territorium auszuweiten.

Die Richterin sprach uns frei, weil aus dem Spruch auf dem Banner keine Straftat abzuleiten ist. Sie erkannte darüber hinaus an, dass wir als Frauen für Frauen auf der Straße waren und unsere politischen Absichten positiv auszulegen sind.

Am ersten Prozesstag hatte die Staatsanwaltschaft plötzlich den Namen Leila Khaled ins Spiel gebracht. Was war da los?

R.: Leila Khaled ist eine palästinensische Revolutionärin und Kämpferin der PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas, jW), die für viele Frauen ein Vorbild ist. An unserem ersten Prozesstag weitete die Staatsanwaltschaft plötzlich den Vorwurf aus. Wir sollen ein Abbild von ihr auf unserem Banner gehabt haben, was unter den Paragraphen 86 (Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, jW) fallen soll. Dieser Vorwurf wurde nicht im vorhinein eingereicht. Statt dessen begann sie während der Beweisaufnahme zu recherchieren, wer die Frau auf dem Banner sein könnte.

M.: Inzwischen wissen wir, dass zirka 70 Prozent der Todesopfer in Gaza Frauen und Kinder sind. Der Aufstand der Frauen ist notwendig, um ihrem unsäglichen Leid ein Ende zu bereiten. Das Banner, das wir am 12. Oktober 2023 getragen haben, tragen wir auch heute voller Überzeugung.

Zwischen dem 12. Oktober 2023 und Ihrem Freispruch in erster Instanz sind rund zweieinhalb Jahre vergangen. Wissen Sie, wieso es so lange gedauert hat?

M.: In Deutschland gibt es immer wieder politische Prozesse, die sich über Jahre erstrecken. Die Motivation dahinter könnte sein, die Angeklagten zu ermüden und die Solidarität mit ihnen zu schwächen. In unserem Fall ist das nicht gelungen: Der Prozess wurde von 15 Menschen solidarisch begleitet. Insgesamt saßen wir im Gerichtssaal also mit 20 Antifaschisten gegenüber einer Staatsanwältin und einem Polizeizeugen. Der Freispruch hat uns recht gegeben, doch auch eine Verurteilung hätte unsere Haltung nicht verändert, denn die Solidarität mit Palästina ist nicht nur legitim, sondern eine Pflicht eines jeden Antifaschisten.

Hat die Staatsanwaltschaft schon Rechtsmittel eingelegt?

R.: Bisher wurden keine Rechtsmittel eingereicht. Wir rechnen damit, dass die Staatsanwaltschaft unseren Erfolg nicht hinnehmen wird. Und wenn das so ist, dann sehen wir uns vor dem Oberlandesgericht wieder, halten unseren Widerstand aufrecht und vergrößern diesen noch.

Mitka und Ronahi sind internationalistische Aktivisten aus Duisburg und Köln, die wegen eines Banners auf einer Palästina-Solidaritätskundgebung vor ­Gericht standen

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