27.03.2026
Polen
Gleichberechtigung nur durch die Hintertür
Oberstes Verwaltungsgericht Polens erlaubt gleichgeschlechtliche Ehe. Entscheidung hängt jedoch an spezifischer Rechtsauslegung
Von Reinhard Lauterbach
Das Oberste Verwaltungsgericht Polens (Naczelny Sąd Administracyjny, NSA) hat am vergangenen Freitag in einem Urteil erstmals die Anerkennung von im EU-Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen angeordnet. Damit wurde eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November bestätigt. Geklagt hatten zwei polnische Bürger, die 2018 im EU-Ausland geheiratet hatten, in der Zwischenzeit nach Polen zurückgekehrt sind und dort als Ehepaar registriert we...
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