Zum Inhalt der Seite
27.03.2026
Polen

Gleichberechtigung nur durch die Hintertür

Oberstes Verwaltungsgericht Polens erlaubt gleichgeschlechtliche Ehe. Entscheidung hängt jedoch an spezifischer Rechtsauslegung

Von Reinhard Lauterbach
Das Oberste Verwaltungsgericht Polens (Naczelny Sąd Administracyjny, NSA) hat am vergangenen Freitag in einem Urteil erstmals die Anerkennung von im EU-Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen angeordnet. Damit wurde eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November bestätigt. Geklagt hatten zwei polnische Bürger, die 2018 im EU-Ausland geheiratet hatten, in der Zwischenzeit nach Polen zurückgekehrt sind und dort als Ehepaar registriert we...

Artikel-Länge: 4034 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90