Zum Inhalt der Seite

Afghanistan: Dutzende bei Kämpfen mit Pakistan getötet

Kabul/Islamabad. Mindestens 42 Zivilisten sind in Afghanistan nach UN-Angaben seit der Eskalation des Konflikts mit dem Nachbarland Pakistan vor knapp einer Woche getötet worden. 104 weitere Zivilisten seien zudem zwischen dem 26. Februar und dem ‌2. März verletzt worden, teilte die Afghanistan-Hilfsmission der Vereinten Nationen (UNAMA) am Dienstag mit. Gründe seien sowohl indirekter Beschuss ‌bei grenzüberschreitenden Gefechten als auch Luftangriffe gewesen. Die Zahlen seien vorläufig. Die Kämpfe zwischen den beiden Nachbarländern hielten am Dienstag an. Das afghanische Verteidigungsministerium teilte mit, dass Taliban-Kräfte einen pakistanischen Militärposten in der Region ‌Kandahar eingenommen hätten. Das pakistanische Informationsministerium berichtete von Kämpfen an mehr als zwei Dutzend Orten. Ein hochrangiger pakistanischer Insider erklärte, die Luftangriffe würden so lange fortgesetzt, bis Afghanistan konkrete ‌Schritte unternehme, um gegen Militante vorzugehen. Wenn nicht, könnte Pakistan die oberste Führungsebene ‌der Taliban ins ‌Visier nehmen. Die Hilfsmission UNAMA rief zum Stopp der Kämpfe auf. Wegen der Gewalt seien schätzungsweise Tausende Menschen vertrieben worden. Die Lage für die Bevölkerung habe sich verschärft, zumal viele Afghanen noch immer unter den Folgen schwerer Erdbeben im August und September litten. Hintergrund der schwersten militärischen Konfrontation zwischen den beiden südasiatischen Staaten seit Jahren ist vor allem der Vorwurf Pakistans, dass die seit 2021 wieder in Kabul herrschenden ​Taliban pakistanischen Extremisten Unterschlupf bieten. (Reuters/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 04.03.2026, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!