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16.02.2005

Musterprozeß ohne Fortsetzung

Vor 25 Jahren vollstreckte bundesdeutsche Justiz einziges Urteil gegen Naziverbrecher aus Frankreich-Komplex

Von Ingo Niebel
Am 16. Februar 1980 nahmen bundesdeutsche Polizeibeamte drei verurteilte SS-Verbrecher in Haft. Der Vorgang war so einzigartig, daß sogar der bekannte DDR-Rechtsanwalt Friedrich Karl Kaul anmerkte: »Bisweilen schießt eben – unter bestimmten Umständen – doch ein Besen.« Verantwortlich für dieses außergewöhnliche Ereignis war der Kölner Richter Hein Faßbender. Am 11. Februar 1980 hatte er wegen Beihilfe zum Mord den Prokuristen Kurt Lischka zu zehn Jahren Haft, den...

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