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EU-Parlament

Ausschuss will Immunität von AfD-Politiker aufheben

Foto: Peter Kneffel/dpa
Bystron sorgt für Bewegung im gerichtlichen Aktenwesen (München, 17.10.2025)

Brüssel. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat für eine erneute Aufhebung der Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron gestimmt. Eine große Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss sprach sich am Mittwoch dafür aus, wie dpa aus Parlamentskreisen in Brüssel erfuhr. Hintergrund sind laut der Generalstaatsanwaltschaft München Vorermittlungen wegen Betrugs. Bystron könnte in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter eine private Reinigungskraft über die Mitarbeiterpauschale des Bundestags abgerechnet haben, so ein Sprecher. Zu den konkreten Vorwürfen wollte sich Bystron zunächst nicht äußern. Die Staatsanwaltschaft blamiere sich gerade im großen Stil, hieß es von seiner Seite.

Damit die Immunität des Abgeordneten tatsächlich aufgehoben wird und er strafrechtlich verfolgt werden kann, muss auch im Plenum des EU-Parlaments eine Mehrheit zustimmen. Das Votum soll voraussichtlich bei der Plenarsitzung im Februar in Strasbourg stattfinden. Bystrons Immunität im EU-Parlament war schon zweimal wegen anderer Verfahren aufgehoben worden, auch der Bundestag hatte zuvor Ermittlungen gestattet. Im ersten Fall verurteilte ihn das Amtsgericht München wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Netzwerken zu einer Geldstrafe. Bystron hatte angekündigt, dagegen Rechtsmittel einzulegen.

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Im anderen Fall steht der Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit im Raum. Der AfD-Politiker soll von dem Portal Voice of Europe Geld erhalten haben, um im Bundestag im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst hat die Vorwürfe zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Die Ermittlungen dazu laufen. (dpa/jW)

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Erschienen am 29.01.2026, Ausland

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