11.02.2005
Rumsfeld kann kommen
Einer Teilnahme des US-Verteidigungsministers an Münchner Sicherheitskonferenz steht nichts mehr im Wege: Generalbundesanwalt will nicht wegen Folter im Irak ermitteln
Von Dietmar Jochum
Einen Tag vor Beginn der sogenannten Sicherheitskonferenz in München hat die Bundesanwaltschaft bekanntgegeben, gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld nicht wegen der Folter von Gefangenen im besetzten Irak zu ermitteln. Generalbundesanwalt Kay Nehm erklärte am Donnerstag dazu, zuständig seien in erster Linie die Behörden des Tatortstaates beziehungsweise der Heimatstaaten der Täter und Opfer, sowie internationale Gerichtshöfe, nicht aber Deutschland.
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