11.02.2005
Fortsetzung einer juristischen Farce
Abermals sollen Beweise einer ETA-Verbindung gegen baskische Jugendliche zusammengezimmert werden. Verteidigung hält rechtsstaatliches Verfahren für ausgeschlossen
Von Ralf Streck
Am heutigen Freitag beginnt bereits zum zweiten Mal vor dem Nationalen Gerichtshof in Spanien der Prozeß gegen 42 baskische Jugendliche. Das Verfahren sollte schon am Montag anfangen, doch über die zahllosen »Anomalien« konnte sich auch das Sondergericht nicht hinwegsetzen und vertagte sich. Die Angeklagten stammen aus drei Jugendorganisationen. Sie sollen diese geführt haben und Mitglieder oder Unterstützer der Untergrundorganisation ETA sein.
Schon die Anklage ...
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