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Aus: Ausgabe vom 12.12.2025, Seite 6 / Ausland
Internationales Recht

Wiedergutmachung fällig

Von Accra bis Algier: Globaler Süden verlangt Reparationen für Sklaverei und Kolonialismus (Teil 1)
Von Joaquín Mbomío Bacheng
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Performance über den Sklavenhandel auf dem AU-Gipfel in Accra fordert von den Europäern Wiedergutmachung (Accra, 14.11.2025)

Es ist ein ebenso wichtiges wie im selben Atemzug verdrängtes Thema: In den vergangenen Wochen gab es gleich zwei hochkarätige internationale Konferenzen, auf denen Reparationen für die Verbrechen des Kolonialismus, des Sklavenhandels und der Sklaverei gefordert wurden. Mitte November kamen 250 Delegierte aus ganz Afrika, der Karibik, Amerika und Europa im westafrikanischen Ghana zusammen und verabschiedeten die »Erklärung von Accra«. In Algeriens Hauptstadt wurde sodann vom 30. November bis zum 1. Dezember eine panafrikanische Konferenz organisiert, um für Entschädigungen einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Eine entsprechende »Erklärung von Algier« soll im Frühjahr auf dem nächsten Gipfel der Afrikanischen Union unterschriftsreif vorliegen. Allerdings unterscheiden sich Ausgangslage, Forderungen und Herangehensweise im Maghreb und südlich der Sahara.

Was das Afrika außerhalb des Maghreb betrifft, so hat der US-Wirtschaftshistoriker David Landes in seiner Studie »Wohlstand und Armut der Nationen« belegt, dass die Modernisierung Europas im 18. und 19. Jahrhundert vor allem durch die Einnahmen aus der Sklaverei und dem Kolonialismus ermöglicht wurde. Es ist dabei wichtig, die Grausamkeit und Barbarei dieser Verbrechen herauszustellen. In vormodernen Zeiten hatten alle Gesellschaften ohne Unterschied Sklaverei als wirtschaftliche Knechtschaft gekannt. Mit dem Sklavenhandel aber kam es zu lebenslanger Versklavung ohne rechtliche Möglichkeit der Befreiung. Zum ersten Mal in der Geschichte wurde Sklavenhandel kommerziell systematisiert, wobei der Sklave als Ware vollständig zum Objekt degradiert wurde. Während der Jahrhunderte des Sklavenhandels wurden Millionen Afrikaner über den Atlantik, den Indischen Ozean und durch die Sahara verschleppt. Der transatlantische und der ostafrikanische Sklavenhandel sind die einzigen bekannten Formen der Sklaverei, die so lange Bestand hatten. In historischen Untersuchungen wird die Zahl der nach Westen verschleppten Menschen auf etwa 20 Millionen geschätzt. Bezüglich des Transsahara- und Ostafrika-Handels ist die Rede von 25 Millionen.

Sklaverei und Kolonialismus haben bis heute Schäden in den Bevölkerungen Afrikas hinterlassen. Diese haben daher das Recht, Reparationen zu fordern, um die aus jenen Verbrechen resultierenden wirtschaftlichen Ungleichheiten zu beseitigen. Seit der Entkolonialisierung Afrikas hat nicht zuletzt Migration dazu beigetragen, die Verbrechen des Sklavenhandels und des Kolonialismus wieder ins Bewusstsein zu rufen. Schließlich hat sie seitdem ihre Richtung von Süd nach Nord gewechselt und sich immer stärker ausgeweitet. Die Frage der Wiedergutmachung für historische Verbrechen ist dabei komplex. Denn sie geschahen in einer Zeit, in der es noch keine Gesetze gab, die sie auf nationaler oder internationaler Ebene verboten. Zudem neigen betroffene Wirtschaftsakteure und Regierungen heute dazu, ihre Verantwortung für vergangene Taten zu leugnen oder anderen zuzuschieben.

Der britische Abolitionist Thomas Fowel Buxton (1786–1845) hatte in seinem Buch »Der afrikanische Sklavenhandel und seine Abhülfe« Europa schon früh zu verstehen zu geben, dass es nicht nur die Pflicht habe, die Sklaverei zu beenden, sondern Afrika auch für das zu entschädigen, was es dem Kontinent angetan hat. Die Bewegung für Wiedergutmachung hat aber vor allem in den vergangenen 20 Jahren an Bedeutung gewonnen. Unter anderem deswegen, weil internationale »Entwicklungshilfeprogramme« kaum Ergebnisse gebracht haben. Daher entstand die Idee, dass nur ein großangelegter, aus Reparationen finanzierter »Marshallplan«, ähnlich dem in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, den afrikanischen Ländern ermöglichen könnte, ihren rechtmäßigen Platz und Respekt unter den Nationen wiederzuerlangen. Ohnehin erinnert »Entwicklungshilfe« an Wohltätigkeit. Davon will man in Afrika nichts mehr wissen. Statt dessen hat man sich auf die Idee der internationalen sozialen Gerechtigkeit festgelegt, die nur durch wirksame Wiedergutmachung erreicht werden kann.

Im 20. Jahrhundert waren viele Befürworter von Reparationen von Aimé Césaire inspiriert, insbesondere von der »Rede über den Kolonialismus«, die der Dichter und Politiker aus Martinique 1950 gehalten und 1955 zu einem Manifest erweitert hatte. Wiedergutmachungen fanden auch in Césaires Landsmann Frantz Fanon (1925–1961) einen leidenschaftlichen Verfechter, der als einer der Begründer des Postkolonialismus gilt. Die erste offizielle Forderung nach Reparationen stammt aus dem Jahr 1961. Sie findet sich in einem Memorandum, das die Sowjetunion an die UN-Generalversammlung in New York richtete. Darin forderte die UdSSR, dass den Ländern, die sich in der Phase der Entkolonialisierung befanden, als Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht ein Teil der von den kolonialisierten Ländern angehäuften Reichtümer zurückgegeben werde, um eine internationale Ordnung zu schaffen, die auf Gerechtigkeit und Respekt basiert. Allerdings gab es dazu keinen Konsens.

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