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28.01.2005 / Ansichten / Seite 8

»Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern wäre hilfreich«

Nach Karlsruher Urteil zu Studiengebühren müssen Länder soziale Hindernisse für Studenten ausräumen. Bund und Länder müssen sich zusammensetzen. Ein Gespräch mit Ehrhard Denninger

Niels Holger Schmidt

* Prof. Dr. Ehrhard Denninger war Bevollmächtigter der Bundesregierung im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung von Studiengebühren.

F: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das die Einführung von Studiengebühren erlaubt, läuft darauf hinaus, daß der Bund Regelungen für Hochschulen nur erlassen darf, wenn sich erheblich unterschiedliche Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ergeben. Muß man künftig warten, bis das Kind in den Brunnen ...

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