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25.01.2005 / Inland / Seite 2

Ordnungsrufe statt NPD-Verbot

Nach Skandal im sächsischen Landtag keine Ermittlung gegen neofaschistische Abgeordnete. Kanzler Schröder: Deutschland hat aus der Geschichte gelernt

Drei Tage nach dem NPD-Skandal im sächsischen Landtag verkündete Oberstaatsanwalt Andreas Feron am Montag in Dresden, daß die Staatsanwaltschaft entgegen ihrer Ankündigung doch keine Ermittlungen gegen die NPD-Abgeordneten wegen des Verdachtes der Volksverhetzung aufnehme. Er begründete den Rückzieher damit, daß Abgeordnete des sächsischen Landtages nach Artikel 55 der Landesverfassung und nach dem Grundgesetz für Redebeiträge im Plenum absoluten Schutz vor Strafver...

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