21.01.2005
Zweite Niederlage für Gerd Gröger
Der Grundstückseigner der Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals darf nun auch als Träger des »Goldenen Maulkorbs« mit vollem Namen genannt werden
Von Till Meyer
Mit dem Urteil der 27. Zivilkammer des Berliner Landgerichts am Donnerstag ist Gerd Gröger auch in Sachen »Goldener Maulkorb« nicht mehr anonym. Der prozeßfreudige Gröger ist den Lesern der jungen Welt seit langem gut bekannt. Der Ministerialbeamte aus dem Potsdamer Bauministerium hatte im Jahr 2002 ein 4600 Quadratmeter großes Grundstück im Örtchen Ziegenhals bei Berlin zum Schnäppchenpreis erworben. Auf dem Grundstück befindet sich die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte....
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