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15.01.2005

Autofahrer dürfen kiffen

Bundesverfassungsgericht schränkt Anwendung des Gesetzes über Drogeneinfluß im Straßenverkehr ein. »Nullwertgrenze« ist verfassungswidrig

Von Ulf G. Stuberger
Wer abends einen Joint raucht und sich am nächsten Tag ans Steuer setzt, muß nicht zwangsläufig damit rechnen, daß ihm bei einer Polizeikontrolle der Führerschein entzogen wird. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt entschieden, die Polizei müsse erst nachweisen, daß die Fahrtüchtigkeit tatsächlich eingeschränkt war. Ein Kiffer aus der Pfalz hatte mit einer Verfassungsbeschwerde den Stein ins Rollen gebracht. Im November 2002 genehmigte sich der Droge...

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