15.01.2005
Autofahrer dürfen kiffen
Bundesverfassungsgericht schränkt Anwendung des Gesetzes über Drogeneinfluß im Straßenverkehr ein. »Nullwertgrenze« ist verfassungswidrig
Von Ulf G. Stuberger
Wer abends einen Joint raucht und sich am nächsten Tag ans
Steuer setzt, muß nicht zwangsläufig damit rechnen,
daß ihm bei einer Polizeikontrolle der Führerschein
entzogen wird. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt
entschieden, die Polizei müsse erst nachweisen, daß die
Fahrtüchtigkeit tatsächlich eingeschränkt war. Ein
Kiffer aus der Pfalz hatte mit einer Verfassungsbeschwerde den
Stein ins Rollen gebracht.
Im November 2002 genehmigte sich der Droge...
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