14.01.2005
Strafrechtlich verfolgt
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Mütter eingeleitet, die in einer Klinik in Neuss ihre Kinder anonym entbunden haben sollen
Von Ulla Jelpke
Seit Jahren wird im Bundestag über die rechtliche Zulässigkeit sogenannter anonymer Geburten debattiert. Zu einem Ergebnis ist es bisher nicht gekommen, weil verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, das durch Artikel 2 des Grundgesetzes geschützte Recht eines Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung aufzugeben. Es gab aber einen stillschweigenden Konsens in der Praxis, daß die Behörden nichts gegen die bestehenden sogenannten Babyklappen und Betreuungseinrichtungen unt...
Artikel-Länge: 4684 Zeichen


