04.01.2005
Auch in Haft gilt Meinungsfreiheit
Bundesverfassungsgericht belehrt Bayern und läßt in Gefängnissen Broschüren für Beschwerden zu
Von Ulf G. Stuberger
Auch Strafhäftlinge haben das Recht, sich durch Informationen eine freie Meinung zu bilden. Ihnen muß deswegen Zugang zu Broschüren gewährt werden, selbst wenn diese rechtlich umstrittene Tips und »Musteranträge« enthalten, die der Gefängnisleitung die Arbeit erschweren. Mit diesem am 30. Dezember bekanntgegebenen grundsätzlichen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Freistaat Bayern und seine Gerichte zurechtgewiesen, die einem Häftling in der Justiz...
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