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31.12.2004

Unrecht gerichtsnotorisch

Naumburger Oberlandesgericht will türkischem Vater den Umgang mit seinem Kind verweigern

Von Ulf G. Stuberger
Seit fünf Jahren fordert ein türkischer Vater, sein leibliches, aber uneheliches Kind betreuen zu dürfen. Der 14. Senat beim Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg hat ihm das verweigert. Sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellten später fest, daß dem Mann Unrecht geschehen war. Dennoch entschied das OLG mit formalrechtlicher Begründung noch einmal, dem Vater den Umgang mit seinem Kind zu versagen. Der ...

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