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30.12.2004

Anklage nicht zugelassen

Berliner Langericht entschied in Tempodromaffäre zugunsten von Strieder und Sarrazin

Die beiden Berliner SPD-Politiker Peter Strieder und Thilo Sarrazin müssen sich womöglich doch nicht wegen der Affäre um Kostenzuschüsse beim Bau des Veranstaltungszentrums Tempodrom vor Gericht verantworten. Das Landgericht Berlin entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß, die erhobenen Anklagen gegen Ex-SPD-Landeschef Strieder und Finanzsenator Sarrazin nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Die Entscheidung ist aber noch nicht endgültig, weil die B...

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