02.07.2025
Justiz und Kirche
Privatmann und Kirchenmann
Köln: Erzbistum haftet nicht für schwere sexuelle Gewalt eines Priesters an seiner Pflegetochter
Von Bernhard Krebs, Köln
Wenn ein Priester, vom Kardinal abgesegnet, zwei Pflegekinder bei sich aufnimmt und einem von ihnen über Jahre schwere sexuelle Gewalt antut, dann ist das Privatsache des Priesters und liegt außerhalb des Bereichs kirchlicher Verantwortung. So lässt sich die Entscheidung des Kölner Landgerichts im Fall der Schmerzensgeldklage der früheren Pflegetochter von Pfarrer Bernhard U. zusammenfassen. Das Gericht entschied am Dienstag, dass das Kölner Erzbistum für U.s Taten ...
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