Zum Inhalt der Seite
21.12.2004

Dammbruch für Folter

Frankfurt/Main: Expolizeivizepräsident Daschner darf sich trotz Verstoß gegen Grundgesetz und Strafgesetzbuch als »unbestraft« bezeichnen. Landgericht verhängte milde Geldstrafe

Von Winfried Wolf
Der Fall lag klar. Ein hoher deutscher Polizeibeamter hatte unzweideutig gegen das Verbot, Folter anzudrohen, verstoßen. Doch er wurde nun gestern von der 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts faktisch freigesprochen. Am 1. Oktober 2002 ließ der damalige Polizeivizepräsident von Frankfurt am Main, Wolfgang Daschner, den Tatverdächtigten Magnus Gäfgen mit körperlicher Mißhandlung bedrohen, um einen Hinweis auf den Aufenthaltsort des entführten elfjährigen B...

Artikel-Länge: 3943 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90