17.12.2004
Gericht hebelt Volksentscheid aus
In Hamburg wird die Ignoranz des Senats gegenüber der Volksgesetzgebung juristisch gestützt. Landesbetrieb Krankenhäuser steht vor der Privatisierung
Von Andreas Grünwald
In Hamburg hat das Verfassungsgericht entschieden, daß die Mehrheitsanteile am Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) – trotz eines ablehnenden Volksentscheids – privatisiert werden können. Zudem vertrat das Gericht die Position, daß Volksentscheide jederzeit durch Parlamentsbeschlüsse wieder aufgehoben werden können.
76,8 Prozent der Wahlbevölkerung hatten sich im Februar gegen die Mehrheitsprivatisierung des LBK ausgesprochen. In dem zur Abstimmung vorgelegten Text...
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