-
17.06.2025
- → Inland
Höchststrafe für syrischen Arzt
Frankfurt am Main. Ein syrischer Arzt soll wegen Folter mehrerer Menschen lebenslang inhaftiert und in Sicherungsverwahrung verbracht werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Montag geurteilt. Alaa M. wurde nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip von dem deutschen Gericht wegen Verbrechen in Syrien verurteilt. Das OLG stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Durch die verurteilten Taten seien »neun Menschen schwer an Leib und Seele verletzt und zwei getötet« worden, sagte der Vorsitzende Richter. Der 40jährige hatte 2011 und 2012 in Militärkrankenhäusern in Syrien gearbeitet, wo er Gefangene folterte. Verurteilt wurde M. auch wegen Kriegsverbrechen und Mord. M. hatte die Vorwürfe bestritten. Er war 2015 nach Deutschland gekommen, im Juni 2020 wurde er in Hessen festgenommen. Die Verteidigung will in Revision gehen. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!