27.05.2025
Repression gegen Palästina-Bewegung
Rechtsprechung nicht auf Linie
»From the river to the sea« laut Landgericht Berlin I doch nicht strafbar
Von Niki Uhlmann
Wer von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch macht, wird dafür vom Staat immer häufiger belangt. So warf die Staatsanwaltschaft Berlin einer Aktivistin vor, die Parole »From the river to the sea« auf der Demo anlässlich des internationalen Frauenkampftags 2024 angestimmt zu haben. Damit habe sie gegen Paragraph 86 des Strafgesetzbuchs verstoßen. Der untersagt das »Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen«. Diesen Vorwurf be...
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