02.12.2004
Angriff auf Bodenreform gestoppt
Bundesverfassungsgericht wies erneut Klagen von Alteigentümern auf Restitution von Ostimmobilien zurück
Im Streit um die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 hat das Bundesverfassungsgericht abschließend die Ansprüche von Alteigentümern auf Rückgabe zurückgewiesen. Nach dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß sei es mit dem Völkerrecht vereinbar, die damals im Zuge der Bodenreform entschädigungslos entzogenen Grundstücke und Gebäude nicht zurückzugeben.
Der im Zuge der Wiedervereinigung festgelegte Ausschluß einer Re...
Artikel-Länge: 2001 Zeichen


