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03.04.20253 Leserbriefe
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China-Übernahmen erschweren Partizipation
Düsseldorf. In von chinesischen Investoren übernommenen Firmen leidet nach einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung häufig die Mitbestimmung der Arbeiter. Der Einstieg neuer Eigentümer aus der Volksrepublik hat demnach tiefgreifende Veränderungen in der Unternehmenskultur zur Folge, wie die selbst aus China stammende Studienautorin Bian Shuwen schreibt. Die Studie benennt vier Faktoren: eingeschränkter Zugang zu Informationen, Sprachbarrieren, paternalistisches Management sowie die Richtlinien der Kommunistischen Partei. Seit 2001 haben chinesische Unternehmen laut Studie 294 deutsche Firmen übernommen. (dpa/jW)
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Frank Naske 3. Apr. 2025 um 17:27 UhrWenn es darum geht, den Chinesen die Übernahme von Firmen zu erschweren, sind dem Einfallsreichtum der deutschen Politik keine Grenzen gesetzt. Arbeitnehmerrechte kommen wohl gar nicht vor? Nicht desto trotz gibt es immer noch ein gültiges BtrVG in Deutschland, welches genau die in ihrer genannten Info zu Gunsten der Belegschaft geregelt werden kann. Allerdings ist Voraussetzung ein von der Belegschaft gewählter Betriebsrat. Anmerkung Paragraf 87 BzrVG.
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Onlineabonnent*in Franz S. 3. Apr. 2025 um 14:48 UhrDie Richtlinien der Kommunistischen Partei würden mich auch interessieren. In dem entsprechenden, schwer zu lesenden Artikel (»Anteilseigner*innen, Investor*innen, Manager*innen, Eigentümer*innen«) auf der Webseite der Hans-Böckler-Stiftung erfährt man dazu leider nichts. Was »paternalistisches Management« betrifft (ich musste erst mal googeln): »Bevormundung« habe ich bei deutschen Ausbeuter*innen noch nie erlebt.
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Onlineabonnent*in Heinrich H. aus Stadum 2. Apr. 2025 um 21:42 UhrWie sieht es mit der Mitbestimmung in den nicht von Chinesen übernommenen Betrieben aus? Bezüglich der Richtlinien der Kommunistischen Partei täten mich schon mal Details interessieren wollen …
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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