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Landkreise haften für Atomausstieg

Karlsruhe. Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelung zur Haftung für den Atomausstieg ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht lehnte nach eigenen Angaben am Dienstag ab, über die Beschwerde eines Zweckverbands aus neun Landkreisen Baden-Württembergs zu entscheiden. Selbiger sei in diesem Fall nicht beschwerdefähig. (Az. 2 BvR 490/18) Der Verband befürchtet, für die Kosten des Rückbaus bestimmter Atomkraftwerke aufkommen zu müssen, da das Nachhaftungsgesetz regelt, dass Mutterkonzerne nur zeitlich begrenzt für Rückbau und Atommüllentsorgung aufkommen müssen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.04.2025, Seite 5, Inland

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