Zum Inhalt der Seite

Gründe für Urteil zu Südwest-AfD

Stuttgart. Elf Tage nach dem Scheitern der AfD-Klage gegen die Beobachtung durch den baden-württembergischen Verfassungsschutz hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht am Montag die Gründe für seine Entscheidung veröffentlicht. Demnach gebe es Anhaltspunkte für einen »verfassungswidrigen Volksbegriff« beim AfD-Landesverband. Die Anknüpfung an Merkmale wie Herkunft oder Ethnie verstoße gegen die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 01.04.2025, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!