Zum Inhalt der Seite
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Jagdreviere

Die Geldgier des öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitragsservice kennt keine Grenzen? Zumindest nicht die zwischen den Spezies der steuerpflichtigen Lebewesen und den alphabetisierten Arten. Unlängst bekam Jagdhundrüde Urax Post wegen der Zahlung von Rundfunkgebühren, wie seine Besitzerin Jutta Zedelmaier mitteilte.

Die Münchnerin antwortete per Einschreiben: »Mein Hund Urax vom Paradies hat mir glaubhaft versichert, keine Firma und/oder Betriebsstätte zu betreiben, und weigert sich deshalb auch, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen«, heißt es darin. Zuvor hatten die Mediengruppe Ippen Media und die Abendzeitung berichtet.

Auf die Fährte von Urax kam der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice nach Meinung Zedelmaiers über die Internetseite, die sie für den ungarischen Magyar Vizsla eingerichtet hatte, als dieser noch ein Deckrüde war. Sie vermutet, dass der Beitragsservice den Hund deshalb für einen Unternehmer hielt und ihm einen Fragebogen schickte.

Darauf sollte Urax unter anderem Angaben zu seiner Betriebsstätte, Rundfunkgeräten oder Autoradios machen. »Sein einziger Arbeitsplatz ist sein Jagdrevier, und dieses ist ganz ohne jede Anbindung an Rundfunk und Internet«, antwortete die Münchnerin auf die Fragen.

Der Beitragsservice reagierte mit Humor. »Einen Rundfunkbeitrag muss der Vierbeiner selbstverständlich nicht entrichten«, zitiert Ippen Media einen Sprecher der Einrichtung. Die Anschrift sei mittlerweile gesperrt. »Der Hund von Frau Zedelmaier sollte damit nicht mehr von uns angeschrieben werden.« (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 27.03.2025, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!