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27.03.2025
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Hinweis
Durch ein technisches Versehen ist in der jW vom Mittwoch auf der Sportseite ein bereits veröffentlichter Text zur Biathlonweltmeisterschaft erneut abgedruckt worden. Der aktuelle Beitrag von Florian Osuch zu diesem Thema wurde auf jungewelt.de nachgetragen. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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