27.03.2025
Verfassungsrecht
Solidaritätszuschlag bleibt – vorerst
Bundesverfassungsgericht: Mehraufwand wegen deutscher Einheit noch vorhanden
Von Arnold Schölzel
Der sogenannte Solidaritätszuschlag darf weiter erhoben werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch und wies eine Beschwerde von sechs ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten zurück. Die 2019 überarbeitete Ergänzungsabgabe, die 1995 für alle Steuerzahler eingeführt worden war, müssen Unternehmen, Kapitalanleger und Gutverdienende in Höhe von 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer (Körperschafts-, Kapitalertrags- und Einkommenssteuer) zahlen. Sie steht al...
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