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27.03.2025
Verfassungsrecht

Solidaritätszuschlag bleibt – vorerst

Bundesverfassungsgericht: Mehraufwand wegen deutscher Einheit noch vorhanden

Von Arnold Schölzel
Der sogenannte Solidaritätszuschlag darf weiter erhoben werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch und wies eine Beschwerde von sechs ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten zurück. Die 2019 überarbeitete Ergänzungsabgabe, die 1995 für alle Steuerzahler eingeführt worden war, müssen Unternehmen, Kapitalanleger und Gutverdienende in Höhe von 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer (Körperschafts-, Kapitalertrags- und Einkommenssteuer) zahlen. Sie steht al...

Artikel-Länge: 2004 Zeichen

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