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26.03.2025
Repression gegen Antifaschisten

Ansporn zum Schnüffeln

BGH-Entscheidung zu Lina E. hat weitreichende Folgen für antifaschistische Bewegung

Von Silke Makowski
Am 19. März 2025 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil im Revisionsverfahren gegen die Antifaschistin Lina E. und bestätigte das absurd hohe Strafmaß von fünf Jahren und drei Monaten. Zugleich stellte auch der BGH die Existenz einer »militant-extremistischen Gruppierung« fest, die als kriminelle Vereinigung nach Paragraph 129 StGB zu verfolgen sei. Damit ist das Urteil gegen Lina E. rechtskräftig, so dass ihr ein Haftantrittstermin für die Reststrafe dr...

Artikel-Länge: 4193 Zeichen

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