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20.03.2025
Repression gegen Antifaschisten

Antifaschistin muss ins Gefängnis

BGH bestätigt Urteil gegen Lina E. Ihr »Verbrechen«: Angriffe auf Neonazis

Von Philip Tassev
Lina E. muss zurück in den Knast. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden mit geringen Änderungen bestätigt. »Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt«, sagte der Vorsitzende Richter bei der Verkündung der Entscheidung in Karlsruhe. Das Gericht der Elbstadt hatte die aus Kassel stammende Antifaschistin im Mai 2023 unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer »kriminellen Verei...

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