18.03.2025
Gewerkschaftshaus in Odessa
Massenmord laufengelassen
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Ukraine wegen Untätigkeit während des Massakers in Odessa am 2. Mai 2014
Von Reinhard Lauterbach
Die Ukraine muss den Hinterbliebenen einiger Opfer des Massakers von Odessa Schadenersatz in noch zu bestimmender Höhe zahlen. Dies ist die Konsequenz eines in der vergangenen Woche ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strasbourg. Geklagt hatten 25 Angehörige von Menschen, die bei den Auseinandersetzungen im in Brand gesetzten Gewerkschaftshaus ums Leben gekommen waren. Die fünfköpfige Kammer – einer der Richter war aus der Ukraine ...
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