04.03.2025
Bund für Geistesfreiheit: Kein Tanzverbot an »Stillen Tagen«
Der Bund für Geistesfreiheit München informiert über einen Prozesstermin anlässlich seiner Klage gegen Tanzverbote an »Stillen Tagen« vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach: Der Bund für Geistesfreiheit München (BFG München) hatte unter dem Motto »Nürnberg will tanzen« eine Veranstaltungsreihe an Gründonnerstag/Karfreitag 2024 mit 14 Klubs in Nürnberg organisiert. Diese wurde vom Nürnberger Ordnungsamt mit Bescheid vom 25. März 2024 nicht genehmigt. Der BFG München h...
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